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Dr. med.

Catrin Nießen

Ärztin für Betriebsmedizin

Ihre Partnerin für betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

1. Klassischer Arbeitsschutz

  • Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen 
  • Einstellungsuntersuchungen
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Mitwirkung bei der Organisation „Erste Hilfe“
  • Begehungen und ASA-Sitzungen
  • Ergonomie-Beratung

2. Betriebliche Gesundheitsförderung

z.B. Impfaktionen

3. Betriebliches Eingliederungsmanagement

Für Sie vor Ort

Ich führe betriebsmedizinische Dienstleistungen auch direkt in Ihrem Betrieb bzw. Ihrer Praxis durch.

Leistungen

1. Gesetzlich Vorgeschriebene Pflicht- und Angebotsvorsorgen

  • Vorsorge Lärm (nach G20)
  • Vorsorge Haut (nach G24)
  • Vorsorge Atemschutz (nach G26)
  • Vorsorge bei Auslandstätigkeit/Tropen (nach G35)
  • Vorsorge bei Bildschirmarbeit (nach G37)
  • Vorsorge bei Schweißrauche (nach G39)
  • Vorsorge bei Tätigkeit mit Infektionsgefährdung (nach G42)
  • Vorsorge bei Muskel- und Skelettbelastung (nach G46)
  • Vorsorge bei Arbeiten im Forst (nach H8)
  • Vorsorge bei Baumarbeiten (nach H9)
  • weitere Vorsorgen auf Anfrage

2. Eignungsuntersuchungen

  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (nach G25)
  • Tätigkeiten bei Hitze (nach G30)
  • Tätigkeit mit Absturzgefahr (nach G41)
  • Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchungen (gemäß G26.3 nach Feuerwehrdienstvorschrift)

3. Weiteres

  • Untersuchung Nacht- und Schichtdienst nach Arbeitszeitgesetz
  • Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz
  • Beratung nach Mutterschutzgesetz
  • Impfungen
Über mich
  • Studium der Humanmedizin an der Universität bzw. Uniklinikum Regensburg (2005-2011)
  • Approbation (2011)
  • Promotion (2012)
  • Caritas-Krankenhaus St. Josef: Klinik für Innere Medizin I (2012-2016)
  • Arbeitsmedizinischer Dienst der BG Bau Regensburg: Betriebsärztin (2017-2018)
  • Zusatzbezeichnung Notfallmedizin (2016)
  • Ermächtigung zur Durchführung von Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchungen
  • Weiterbildung Psychosomatische Grundversorgung (2017)
  • Weiterbildung Palliativmedizin (2018)
  • Ermächtigung zur Durchführung von Gesundheitsbelehrungen durch das Gesundheitsamt Regensburg
  • Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (2018)
Häufig gestellte Fragen

Nach § 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und § 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV-Vorschrift 2) sind Arbeitgeber verpflichtet einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen. Alternative Betreuungsmodelle (z.B eine Betreuung über das sog. Unternehmermodell) existieren (nur) für Kleinbetriebe (bis max. 50 Arbeitnehmer).

Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber für die Veranlassung von Vorsorgeuntersuchungen in seinem Unternehmen verantwortlich. Laut ArbMedVV haben Arbeitnehmer bei Pflichtuntersuchungen eine Mitwirkungspflicht, bei Angebotsuntersuchungen können sie ihr Wahrnehmungsrecht nutzen. Für die Durchführung von Untersuchungen ist ihre Zustimmung notwendig. Die Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dürfen an den Arbeitgeber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitnehmers weitergegeben werden.

Nur Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ dürfen arbeitsmedizinische Vorsorgen durchführen.

Nach der schriftlichen Bestellung als Betriebsarzt erfolgt zunächst anhand der Gefährdungsbeurteilung und ggf. einer Betriebsbegehung eine Überprüfung, ob und welche Pflicht- oder Angebotsvorsorgen gemäß ArbMedVV für Ihren Betrieb zu leisten sind. Anschließend müssen in regelmäßigen Abständen Vorsorgen angeboten werden. Eine Kartei hierüber ist vom Arbeitgeber zu führen.

Die DGUV hat eine Mindeststundenzahl (Einsatzstunden pro Mitarbeiter und Jahr) für die sogenannte arbeitsmedizinische Grundbetreuung festgelegt (mind. 0,2 Stunden/ Mitarbeiter und Jahr). Zur Grundbetreuung zählen beispielsweise regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen, Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen oder Teilnahme an Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschusses.

Davon zu trennen ist die sogenannte betriebsspezifische Betreuung, welche der Arbeitgeber aufgrund der Besonderheiten seines Betriebes zusätzlich festlegt. Hierbei wird er durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Angebotsvorsorge, Pflichtvorsorge) oder die Durchführung von Aktionen der betrieblichen Gesundheitsförderung gehören zur betriebsspezifischen Betreuung.

Nach §3 (3) Arbeitssicherheitsgesetz ist es explizit nicht die Aufgabe des Betriebsarztes, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.

Kontakt

Sprechzeiten

Donnerstag & Freitag
jeweils 09:00 – 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Dr. med.
Catrin Nießen

Tannenstraße 14
93197 Zeitlarn
+49 159 01381398
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